Bewerbung Master of Science Wirtschaftsinformatik

Um sich auf einen Platz in unserem Studiengang Master of Science in Wirtschaftsinformatik zu bewerben, sind einige Voraussetzungen und bestimmte Formalia bei der Bewerbung zu beachten, die je nach Semester bis zum 15. Januar oder 15. Juli bei uns online vorliegen muss. Ihre Bewerbung wird von uns eingehend geprüft, damit wir uns ein möglichst gutes Bild über Ihre Eignung für unseren Masterstudiengang machen können. Bei Bewerbern, deren Unterlagen keine eindeutige Entscheidung zulassen, wird ein Auswahlgespräch vereinbart. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die Zulassungskomission durch einen Vortrag und eine anschließende Diskussion zu überzeugen, dass sie für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik geeignet sind. Über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens werden Sie per E-Mail informiert.

Verbindliche Informationen im Überblick

Notwendiger vorheriger Abschluss

Damit Sie sich für den Studiengang Master of Science in Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen bewerben können, benötigen Sie einen Abschluss:

  • in einem Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.),
  • in einem gleichwertigen bzw. vergleichbaren Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit einschlägiger Vertiefung in der Informatik oder Wirtschaftsinformatik oder
  • in einem gleichwertigen bzw. vergleichbaren Studiengang im Bereich Informatik mit einschlägiger Vertiefung in der Betriebswirtschaftslehre.

Es ist eine Bachelornote von mindestens 3,0 oder besser erforderlich.

Für eine vorläufige Zulassung im Studiengang Master of Science in Wirtschaftsinformatik kann zur Bewerbung zunächst auch ein Nachweis von 150 ECTS in einem der oben beschriebenen Bachelor-Studiengänge ausreichen (siehe unten). Dies trifft dann zu, wenn Sie sich für unseren Masterstudiengang bewerben wollen, während Sie noch am Bachelorabschluss arbeiten.

Bestätigung über das Bestehen des vorherigen Studiengangs

Interessenten/-innen, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 150 ECTS-Credits erzielt haben. In diesem Fall ist jedoch eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt notwendig.

Spätestens bis zur Einschreibung benötigen Bewerberinnen und Bewerber eine Bestätigung über das erfolgreiche Bestehen des vorherigen Studiengangs. Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen bis spätestens zum Ende des Semesters nachzureichen. Je nach Studienort, beachten Sie bitte einen der folgenden Punkte:

  • Bewerberinnen und Bewerber die ihr Bachelorstudium an der Universität Duisburg-Essen absolvieren, beantragen hierzu eine Bestätigung des Bereichs Prüfungswesen über das erfolgreiche Bestehen des vorherigen Studiengangs. Diese Bescheinigung wird im Bereich Prüfungswesen nur dann ausgestellt, sofern die Abschlussarbeit bereits eingereicht wurde und beide Gutachter die Arbeit im Vorfeld mit mindestens einer 4,0 bewertet haben. Da die „Vorabbewertungen“ der Bachelorarbeit von den Prüfern nur auf besondere Anfrage des Bereichs Prüfungswesen vorgenommen werden, kann eine entsprechende Bestätigung anschließend auch nur von dort erfolgen.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, legen bitte zusätzlich zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen eine Bestätigung der zuständigen Stelle (Prüfungsausschuss oder Fakultät Ihrer bisherigen Hochschule) über den erfolgreichen Abschluss des vorherigen Studiengangs vor.

Sprachnachweise

Als weitere Zulassungsvoraussetzung wird ein Nachweis über hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache auf mindestens der Niveaustufen B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) benötigt. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein und ist möglich durch

  • Muttersprache
  • IELTS: Mindestens eine Gesamtbewertung von 5,5 (dabei muss in den Bereichen Reading und Writing mindestens eine Bewertung von 5,5 vorliegen)
  • Cambridge-Zertifikate ESOL: Mindestens eine Gesamtbewertung von 160
  • Englischzertifikat einer Universität, auf dem explizit B2 steht (werden individuell geprüft - nicht alle werden anerkannt!)
  • Bachelorstudium, falls dieses komplett in Englisch absolviert wurde

Für Studierende ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung.

Der Englisch- und/oder Deutschnachweis muss bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen vorliegen.

Die Bewerbung

Bewerbungsfristen

  • Beginn zum Wintersemester:
    • Bewerbungsstart: 1. Juni
    • Bewerbungsfrist: 15. Juli
  • Beginn zum Sommersemester:
    • Bewerbungsstart: 1. Dezember des Vorjahres
    • Bewerbungsfrist: 15. Januar

Es können nur Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht eingegangen sind. 

Bewerbung mit deutschem Abschluss ODER EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie Ihre Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) ODER Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben bzw. erwerben, dann erfolgt Ihre Bewerbung über dieses Formular (geöffnet jeweils ab 01.06. bzw. 01.12.). Das Gleiche gilt für Bewerber und Bewerberinnen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des EWR.

Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt.

Online-Bewerbungsformular

Einzureichende Unterlagen bei der Bewerbung (rein online)

Bei der Bewerbung über das Online-Formular werden Sie gebeten die folgenden Unterlagen als PDF- oder JPEG-Datei einzureichen:

  • Motivationsschreiben, in dem Sie erläutern wieso Sie sich für ein Masterstudium der Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen interessieren (bitte beschänken Sie sich hierbei auf eine DIN A4-Seite)
  • Auflistung Ihres professionalen Werdeganges (ohne Foto, im PDF-Format)
  • Urkunde des ersten Studienabschlusses oder aktueller Leistungsnachweis
  • Schulzeugnis zu Ihrer Hochschulreife
  • ggf. Nachweis Englischkenntnisse
  • Modulhandbuch Erststudium (in deutscher oder englischer Sprache)
  • ggf. Nachweis Auslandssemester
  • Für Studierende OHNE deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über erfolgreich abgelegte DSH-2-Sprachprüfung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten vom Akademischen Auslandsamt.

Ab dem Sommersemester 2022 sind diese Unterlagen nur noch online einzureichen. Eine postalische Zusendung (beglaubigter) Kopien entfällt.

Bewertung und Gespräche

Bewertungskriterien

Bei Ihrer Bewerbung wird überprüft, ob die Kenntnisse für ein Masterstudium der Wirtschaftsinformatik ausreichen. Einen wesentlichen Einfluss haben dabei die nachfolgenden Kriterien:

  • Abschlussnote des Bachelorstudiums
  • Anteile an Inhalten zu Themen der Wirtschaftsinformatik im Bachelorstudium (u. a. Vorkenntnisse in Modellierung, Programmierung, Datenbankmanagement, IT-Management)
  • Praktische Erfahrungen
  • Auslandssemester
  • Studiendauer

Die Qualifikation zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Duisburg-Essen mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Die Gewichtung ist dem Kriterienkatalog zur Feststellung des Zugangs zum Masterstudium Wirtschaftsinformatik zu entnehmen. Sie finden den Kriterienkatalog am Ende (Anlage 1) der Zugangsordnung.

Auswahlgespräch

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Sie ggf. zu einem Vortrag mit anschließendem Auswahlgespräch nach Essen eingeladen. Dieser findet im Zeitraum Juli - September (Antrag zum Wintersemester) bzw. im Februar - März (Antrag zum Sommersemester) vor der Prüfungskommission statt. Die mögliche Einladung zu einem Gespräch wird ausschließlich per E-Mail erfolgen. Bitte geben Sie daher im Online-Formular bei Ihren Stammdaten unbedingt eine E-Mail-Adresse an, die Sie täglich abrufen. Die Kosten für Ihre Teilnahme an dem Auswahlgespräch (z.B. Anreisekosten) sind durch Sie zu übernehmen.

Über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens werden Sie per E-Mail informiert.